Therapieangebote für Kinder und Erwachsene

Behandlungsangebote für Erwachsene

Wir behandeln Sie bei Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.

Die Ursachen dafür sind vielfältig:

  • nach Schlaganfällen (Apoplex) oder Schädelhirntraumen (SHT)
  • bei speziellen neurologischen Erkrankungen wie cerebelläre Ataxie, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose (MS), Steele-Richardson-Olszewski-Syndrom (PSP), MSA, ALS usw.
  • bei Entwöhnung von der Beatmungskanüle (Trachealkanüle) sowie Schluck- und Stimmtherapie bei liegender Kanüle mit Sprechaufsatz (Trachealkanülenmangement)
  • zur PEG-Entwöhnung (Entwöhnung von der Ernährungssonde)
  • bei Wachkoma (basale Therapie)
  • bei Facialisparesen (Lähmungen im Gesicht, z. B. nach Operationen) nach PNF
  • nach chirurgischen Eingriffen in der Mundhöhle (z. B. nach Zungenteilresektion bei Mundhöhlenkrebs)
  • bei Stimmbandlähmungen (nach Intubationsnarkosen oder Bestrahlungen)
  • bei funktionellen Stimmstörungen (z. B. nach Überbelastung, in Vielsprecherberufen)
  • bei Räusperzwang, Reizhusten und Globusgefühl

Kontakt

Bei Fragen oder für Terminvereinbarungen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

Behandlungsangebote für Kinder

Wir behandeln Ihr Kind bei:

  • Lautbildungsstörungen (z. B. Lispeln)
  • auditiven Verarbeitungsstörungen (AVWS) und daraus resultierenden Rechtschreibproblemen
  • Dysgrammatismus (fehlerhafter Satzbau in Sprache, Schrift und Wortschatzdefizite)
  • Stimmstörung
  • Mutismus
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Störungen der Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit
  • zentralen und peripheren Hörstörungen, Versorgung mit Cochlear-Implantaten
  • myofunktionellen Störungen (vorverlagertes Schluckmuster, Störung des Mundschlusses, fehlerhafte Zungenruhelage)
  • Mehrfachbehinderungen, spezifischen Syndromen (z. B. Rett-, Prader-Willi-, usw.)
  • Chromosomenanomalien (z. B. Trisomie 21)
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

Tiergestützte Therapie

Die Besonderheit in unserer Praxis – jetzt informieren!

Therapie beginnen

Benötige ich ein Formular vom Arzt, um eine Therapie in der Praxis zu bekommen?

Ja. Die entsprechende Heilmittelverordnung für die Therapie erhalten Sie bei Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt, sofern dieser einen Behandlungsbedarf feststellt.

Patienten*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Eigenanteil i. H. v. 10 % der Behandlungskosten dazuzahlen. Hiervon können Sie sich in begründeten Fällen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen Ihnen gerne weiter.