Therapieangebote für Kinder und Erwachsene
Behandlungsangebote für Erwachsene
Wir behandeln Sie bei Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.
Die Ursachen dafür sind vielfältig:
- nach Schlaganfällen (Apoplex) oder Schädelhirntraumen (SHT)
- bei speziellen neurologischen Erkrankungen wie cerebelläre Ataxie, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose (MS), Steele-Richardson-Olszewski-Syndrom (PSP), MSA, ALS usw.
- bei Entwöhnung von der Beatmungskanüle (Trachealkanüle) sowie Schluck- und Stimmtherapie bei liegender Kanüle mit Sprechaufsatz (Trachealkanülenmangement)
- zur PEG-Entwöhnung (Entwöhnung von der Ernährungssonde)
- bei Wachkoma (basale Therapie)
- bei Facialisparesen (Lähmungen im Gesicht, z. B. nach Operationen) nach PNF
- nach chirurgischen Eingriffen in der Mundhöhle (z. B. nach Zungenteilresektion bei Mundhöhlenkrebs)
- bei Stimmbandlähmungen (nach Intubationsnarkosen oder Bestrahlungen)
- bei funktionellen Stimmstörungen (z. B. nach Überbelastung, in Vielsprecherberufen)
- bei Räusperzwang, Reizhusten und Globusgefühl
Behandlungsangebote für Kinder
Wir behandeln Ihr Kind bei:
- Lautbildungsstörungen (z. B. Lispeln)
- auditiven Verarbeitungsstörungen (AVWS) und daraus resultierenden Rechtschreibproblemen
- Dysgrammatismus (fehlerhafter Satzbau in Sprache, Schrift und Wortschatzdefizite)
- Stimmstörung
- Mutismus
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Störungen der Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit
- zentralen und peripheren Hörstörungen, Versorgung mit Cochlear-Implantaten
- myofunktionellen Störungen (vorverlagertes Schluckmuster, Störung des Mundschlusses, fehlerhafte Zungenruhelage)
- Mehrfachbehinderungen, spezifischen Syndromen (z. B. Rett-, Prader-Willi-, usw.)
- Chromosomenanomalien (z. B. Trisomie 21)
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
Therapie beginnen
Benötige ich ein Formular vom Arzt, um eine Therapie in der Praxis zu bekommen?
Ja. Die entsprechende Heilmittelverordnung für die Therapie erhalten Sie bei Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt, sofern dieser einen Behandlungsbedarf feststellt.
Patienten*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Eigenanteil i. H. v. 10 % der Behandlungskosten dazuzahlen. Hiervon können Sie sich in begründeten Fällen bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen Ihnen gerne weiter.